Landschaftsbild

Landschaftsbild Bewertungen Branden

Das Landschaftsbild ist das vom Menschen wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft. Es verkörpert die Gesamtwirkung der für den Menschen mit dessen Sinnen wahrnehmbaren Merkmale und Eigenschaften von Natur und Landschaft. Die Landschaftswahrnehmung wird dabei vorrangig von visuellen Eindrücken bestimmt, wobei diese aus natürlichen und anthropogenen Elementen bestehen können. Wie Natur und Landschaft letztendlich wahrgenommen werden ist immer subjektiv. Es wird bestimmt vom wahrnehmenden Subjekt Mensch. Dessen Wahrnehmung erfolgt individuell unterschiedlich und wird u.a. durch dessen Prägung, Ethik, Bildung, Erziehung sowie Erfahrungen und Verhalten beeinflusst. Die Landschaftsbildwahrnehmung als Ergebnis aller im jeweiligen Naturraum wirkenden Faktoren entzieht sich weitgehend naturwissenschaftlich fundierten und objektiven Kriterien, auch wenn es ein „menschliches Maß” gibt, dass unser kollektives, ästhetisches und harmonisches Empfinden bestimmt (DNR, 2012).

Windenergieanlagen sind technische Bauwerke, die insbesondere in Form von Windfarmen, nicht nur in einem beträchtlichen Umfang Flächen beanspruchen, sondern wegen ihrer Größe, Gestalt, Rotorbewegung und -reflexe auch großräumige Wirkungen ausgehen, die das Erscheinungsbild einer Landschaft verändern und ihr bei großer Anzahl und Verdichtung den Charakter einer Industrielandschaft geben können. Die bauhöhenbedingte Dominanz wird aufgrund der Bevorzugung von Offenlandschaften und exponierten Standorten noch verstärkt. Die Geräuschentwicklung der Anlagen stellt zumindest innerhalb von Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Erholung ein zusätzliches Problem dar. Die aufgrund der Bauhöhe (mehr als 100 m über Grund) gemäß der allgemeinen Vorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen erforderliche Kennzeichnung kann zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung führen. Das gilt für farbliche Kennzeichnungen, insbesondere aber auch dann, wenn die Kennzeichnung durch weiß blitzende Feuer (tags) und rote Hindernisfeuer bzw. Gefahrenfeuer (nachts) erfolgt (NLT, 2011). 

Die Anlagenstandorte liegen in der naturräumlichen Haupteinheit 544 Westmünsterland und dort in dem Naturpark Hohe Mark - Westmünsterland. Die Landschaftsformen des Naturparks sind sehr vielfältig. Die Anlagenstandorte liegen im Norden des Naturparkes, in welchem sich die Parklandschaft des Münsterlandes, die sich durch Wiesen, Äcker, Weiden, Moore und kleinere Wälder auszeichnet, erstreckt (NATURPARK HOHE MARK - WESTMÜNSTER-LAND, 2015; siehe auch 1.5.4 LINFOS-Daten - Naturpark).

Das Landschaftsbild des Gebietes ist jeweils durch die landwirtschaftliche Nutzung (Acker, Grünland) bestimmt. Vorbelastungen des Landschaftsbildes ergeben sich teilweise auch durch die verlaufende A31 mit ihrem Verlärmungsband sowie die beiden Freileitungen (380 kV und 110 kV).

Zum Ausgleich wurden in 2005 auf ca. 13 Hektar Ausgleichsflächen in Heiden und näherer Umgebung Anpflanzungen und Biotope umgesetzt. Diese Flächen werden von den Betreibern der Windenergieanlagen gepflegt. Für die in 2017 errichteten Windenergieanlagen sah der Windenergieerlass NRW eine Reglung der Bewertung und damit verbundene Ausgleichzahlung vor. Insgesamt sind Ausgleichszahlungen in Höhe von fast 300.000 Euro an den Kreis Borken bezahlt worden.

LBP Branden Teil II (PDF-Dokument)