Steuereinnahmen

Steuerarten

Gewerbesteuer

Das Einkommen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen unterliegt der Gewerbesteuer – somit erwirtschaften Windparks stabile Einnahmen für die Gemeinden. Die Produktion von Windstrom bringt nicht nur sauberen Strom, Investitionen und Arbeitsplätze in die Regionen. Auch die oftmals klammen Kassen der Kommunen profitieren von der Windstromerzeugung – und zwar durch erhebliche Gewerbesteuereinnahmen.

Bei Windenergieanlagen fallen der Standortgemeinde der Anlage in der Regel 70 % der Gewerbesteuer und dem Verwaltungssitz der Betreibergesellschaft 30 % dieser Steuer zu. Da die Betreibergesellschaften ihren Sitz vor Ort haben, erhält die Gemeinde jeweils 100 % der anfallenden Gewerbesteuer. Über die kalkulierte Betriebsdauer von 20 Jahre entstehen so insgesamt über 10 Millionen Euro an Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde Heiden und rund 2 Millionen Euro für die Stadt Dorsten.

Anteilige Einkommensteuer

Eine weitere, nennenswerte Einnahmequelle kann die Einkommensteuer durch den Betrieb von Windenergieanlagen sein. Die Betreibergesellschaften sind Personengesellschaften und damit fallen auf der Ebene der Gesellschafter die Einkommensteuer mit dem individuellen Steuersatz an. Der Gemeindeanteil von 15 % an der Einkommensteuer wird der Wohngemeinde den steuerpflichtigen Einwohnern zugerechnet. Da der überwiegende Teil der Gesellschafter, die Landeigentümer und die Beschäftigten aus Heiden stammen, entfällt der Gemeindeanteil fast zu 100 % auf die Gemeinde Heiden.

Grundsteuer und anteilige Umsatzsteuer

In geringerem Maße wirkt sich eine erhöhte Grundsteuer und die anteilige Umsatzsteuer für die Gemeinde durch den Betrieb der Windenergieanlagen aus.